Förderlandschaft, Gesetzgebung und Beratungsmarkt für den Gebäudebereich werden in den Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Zudem sollen 2022 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet werden. Der GIH hat rund 40 konkrete Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet, um die Klimaziele in Gebäudesektor umzusetzen.
Die KfW informiert aktuell über Anpassungen und Erweiterungen der Förderbedingungen zum 1. November im Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Kredit 295“.
Am 5. Oktober fand die 4. Sitzung des Wissenschaftlichen GIH-Beirats in Berlin statt. Die Teilnehmer*innen diskutierten über die Themen Gebäudeautomation, die europäische Gesetzgebung und die zukünftigen Anforderungen an Gesetzgebung und Förderung sowie zukünftige Entwicklungen im Gebäudebereich.
Die dena-Leitstudie liefert der zukünftigen Bundesregierung eine praxisorientierte Perspektive zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2045. Dabei ist die Erhöhung der Energieeffizienz eine wesentliche Maßnahme in allen Verbrauchssektoren, insbesondere in der Industrie und im Gebäudesektor.
Die Merkblätter und die Infoblätter zur Antragstellung mit Stand 10/2021 sowie das überarbeitete „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ werden ab 06.10.2021 im KfW-Partnerportal und auf den entsprechenden Produktseiten der BEG zur Verfügung gestellt.
Mit der neuen Förderung soll der Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Wärmequellen in den Wärmenetzen bis 2030 auf 30 % ausgebaut werden. Bis 2025 wird ein Anteil von 25 % angestrebt. Die neue Förderung soll in Kürze in Kraft treten, ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Die am 22.09.2021 von der Bundesregierung beschlossenen zusätzlichen Mittel für die energetische Gebäudesanierung sollen dazu beitragen, die 2020 entstandene Ziellücke im Gebäudebereich zu schließen. Für dieses Jahr werden nochmal insgesamt 11,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
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Vom Bund genutzte Gebäude sollen Vorbild sein für Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltiges Bauen. Die geltenden gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen sollen deutlich übererfüllt werden, so der Beschluss des Bundeskabinetts vom 25.08.2021.
Der Vorsitzende des Energieberaterverband GIH Jürgen Leppig fordert im persönlichen Austausch mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier: Eigenleistungen bei energetischen Sanierungen sollen wieder gefördert werden, wenn der sachgemäße Einbau durch Energieeffizienz-Experten bestätigt wird.