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Versicherung

Für Energieberater ist eine Berufshaftpflichtversicherung unumgänglich. Zudem ist sie bei der Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste und bei Förderprogrammen wie der BAFA vorgeschrieben. Daher hat der GIH in Zusammenarbeit mit Greensurance eine auf Energieberater zugeschnittene Versicherung entwickelt.

Die Versicherungsbedingungen berücksichtigen die speziellen Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), verschiedener DIN-Vorschriften und insbesondere die Programme der KfW-Bankengruppe. Für eine Listung auf der Energieeffizienz-Expertenliste ist eine geeignete Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Auszug aus dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste:

1.1.2 Haftpflichtversicherung: Der Experte muss über eine geeignete Haftpflichtversicherung verfügen, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beantragung, Planung und Durchführung der jeweiligen Förderprogramme abdeckt. Details zu einer geeigneten Versicherung sind vom Experten in eigener Verantwortung zu klären.

 

Der GIH und Greensurance haben eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die eine stetige Weiterentwicklung gewährleistet. Die Sonderbedingungen stehen exklusiv
GIH-Energieberater/innen zur Verfügung. Die Berufshaftpflicht mit eingeschlossener Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist auf die Bedürfnisse der Energieberatung zugeschnitten. So sind beispielsweise die energetische Baubegleitung, wie auch die energetische Detailplanung versichert, mit Nebenrisiken wie dem hydraulischen Abgleich oder der Heizlastberechnung.

Der Versicherungsschutz kann ganz individuell nach Ihren beruflichen Anforderungen modular aufgebaut werden.

Eine Ergänzung bzw. Aufstockung ist für folgende Tätigkeiten möglich:

  • Bausachverständige/r (auch Feuchte und Schimmel)
  • Altersgerechtes Umbauen
  • Baubiologe/in
  • Bautechniker (mit/ohne Statik)
  • beratende/r Ingenieur/in (Managementsysteme und Energieaudit mit/ohne Umsetzungsbegleitung und Spitzenausgleich nach SpaEfV

Neu: Die Betriebshaftpflicht für Handwerker kann mit den GIH-Sonderbedingungen kombiniert werden. Dadurch können Handwerksbetriebe, die Energieberatungen anbieten, die Versicherungsbeiträge für ihre Haftpflichtversicherung deutlich reduzieren.

Ebenso hat der GIH-Bundesverband einen Rahmenvertrag für Vorsorgeprodukte vereinbart. Hierbei erhalten GIH-Mitglieder Sonderkonditionen zur:

  • Kranken-Tagegeld-Versicherung
  • Basis-Versorgung (Schicht I / Rürup Rente, inkl. Schutz vor Berufsunfähigkeit)
  • Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

Weitere Informationen für den Versicherungsschutz nach GIH-Rahmenkonditionen sind zu finden unter: www.greensurance.de/energieberater-versicherung/

Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste

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