Ende Dezember hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist die neue Förderung für den Heizungstausch zum Jahreswechsel zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten.
Laut Bundeswirtschaftsministerium soll die neue BEG-Förderung am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags muss noch zustimmen, hierfür vorgesehen ist die zweite Sitzungswoche Ende Januar. Die Förderung gilt aber als sicher. Was Verbraucherinnen und Verbraucher nun erwarten können, hat die Deutsche-Presse-Agentur (dpa) in ihrem Artikel zusammengefasst.
Der Bundesrat hat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verabschiedet. Das Gesetz, das Klarheit hinsichtlich lokal verfügbarer Möglichkeiten zur Wärmeversorgung schaffen soll, wird gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar in Kraft treten.
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge blickt der GIH auf die gestrige Haushaltseinigung der Bundesregierung. Zum einen herrscht Erleichterung, dass die Förderprogramme zur Gebäudesanierung im Großen und Ganzen trotz des gekürzten Klima- und Transformationsfonds auch über 2023 hinaus erhalten bleiben. Zum anderen befürchtet der Energieberatendenverband jedoch, dass die Einschnitte bei den Bauprogrammen sowie der Verzicht auf diverse Aufstockungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Wärmewende zurückwerfen.
Statt dem von vielen Staaten geforderten klaren Aus für fossile Brennstoffe hat die Weltklimakonferenz in ihrem Abschlussdokument nur eine vage Abkehr formuliert. Der GIH, Deutschlands mitgliederstärkster Verband für Energieberatende, interpretiert die Beschlüsse dennoch als Handlungsauftrag für die Bundesregierung und die Energieberatung.
Nach zähen Trilog-Verhandlungen hat die Europäische Union ihre neue Gebäuderichtlinie beschlossen: Ohne die ursprünglich angedachten gebäudeindividuellen Sanierungsvorgaben sollen die Mitgliedsstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch ihres Wohngebäudebestands schrittweise reduzieren – bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 Prozent.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Evaluation zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) veröffentlicht. Obwohl das von BAFA und KfW verwaltete modulare Zuschuss-und Kreditprogramm im Jahr 2022 stärker nachgefragt wurde als im Vorjahr, gab es weniger Förderzusagen. Das Fördervolumen betrug 640 Millionen Euro.
Trotz aller Komplikationen beim Haushalt hat der einschlägige Ausschuss des Bundestags dem Entwurf der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugestimmt. Die umfangreiche Förderung soll zeitnah veröffentlicht werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der GIH hat seine Infoseite zum BEG bereits entsprechend angepasst.
Um einkommensschwache Haushalte bei der energetischen Gebäudesanierung in den nächsten zwei Jahren um 80 Prozent der zusätzlichen Kosten zu entlasten, müsste der Bund knapp 17 Milliarden Euro investieren. Sollen hingegen im selben Zeitraum alle Haushalte um 30 Prozent entlastet werden, würde dies 28 Milliarden Euro kosten. Das ergab eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag der Verbraucherzentrale.
Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Klimapolitik der Bundesregierung gegen das Bundesklimaschutzgesetz verstößt. Dies bedeutet, dass die zuständigen Ministerien nun wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Problemsektoren Verkehr und Gebäude vorlegen müssen.
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