Nachfolgend sind die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) dargestellt, die ab dem 28. Juli 2022 gelten. Zusätzlich sind auch die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (EM) dargestellt, welche ab dem 15. August 2022 gelten.