Wie jeder Verein besitzt der GIH Berlin-Brandenburg eine eigene Satzung. In ihr sind die Aufgaben des Verbands geregelt. Des Weiterem sind dort die Anforderungen an die Mitgliedschaft, die Wahlmodalitäten und weitere Vereinsangelegenheiten definiert.
Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen.