Der Schutz historischer Gebäude folgt eigenen Regeln. Sie prägen das Gesicht eines Straßenzugs, eines ganzen Ortes oder sogar einer Region. Doch auf Dauer lassen auch sie sich nur erhalten, wenn den Nutzern die Kosten für Energieverbrauch und Gebäudeunterhalt nicht über den Kopf wachsen. Eine achtsame, an den schützenswerten Eigenarten des einzelnen Gebäudes orientierte energetische Sanierung eröffnet Chancen.
Auch eine gewerbliche Nutzung in denkmalgeschützten Gebäuden ist grundsätzlich möglich, wenn die Betriebsabläufe des Betriebs nicht beeinträchtigt werden, die den wirtschaftlichen Erfolg gefährdeten.
Sobald ein Gebäude zumindest als besonders schützenswerte Bausubstanz definiert ist, darf nach §24 EnEV von den energetischen Anforderungen gemäß Anlage 3 abgewichen werden, wenn Maßnahmen „die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen“. Die Ausnahmen betreffen in aller Regel insbesondere die historischen Fassaden, womit zumindest eine Außendämmung ausgeschlossen ist und die Fenster (Sonderverglasungen oder Kastendoppelfenster), die nach historischem Vorbild energetisch zu ertüchtigen sind (z.B. Fensterdichtungen, Ersatz des inneren Kastenfensters durch Wärmeschutzverglasung).
Dennoch kann auch bei einem geschützten Gebäude viel für die Energieeinsparung getan werden. Wie groß der Effekt einzelner Maßnahmen tatsächlich ist, hängt davon ab:
- wie groß der Flächenanteil eines Bauteils an der gesamten Hüllfläche ist und
- wie stark die einzelnen Bauteile gedämmt werden (dürfen).
Den besonderen Anforderungen bei der Arbeit mit historischer Bausubstanz trägt auch die KfW-Förderbank Rechnung. Zum einen gelten für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz vereinfachte technische Anforderungen, denn vieles technisch Machbare lässt sich nicht mit Denkmalschutzauflagen vereinbaren. Deshalb ist es wichtig, dass sich während des gesamten Planungsprozesses der Planer und die Denkmalbehörde abstimmen.
Deshalb wurde der Effizienzhausstandard Denkmal definiert. Die Anforderungen der KfW beziehen sich sowohl auf die Gebäudehülle (H’T – zu verstehen als durchschnittlicher U-Wert der Gebäudehülle) als auch auf den Primärenergiebedarf QP jeweils in Bezug auf das Referenzgebäude nach Anlage 1 EnEV.
Zur Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards sollten möglichst H’T / H’T Ref = 175 % und QP / QP Ref =160 % nicht überschritten werden. Wenn die Einhaltung der Grenzwerte nicht möglich ist, muss dies mit Vorgaben bzw. Auflagen der Denkmalschutzbehörde begründet werden.
Die Anforderungen an H’T werden durch Dämmung der Gebäudehülle erfüllt, die Anforderungen an QP durch den Einsatz erneuerbarer Energien oder einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung).
Für die energetischen Fachplanung und Baubegleitung muss ein anerkannter „Energieberater für Baudenkmale“ durchführen.
GIH-Arbeitsgruppe Denkmal
Bei Denkmalpflege und Restaurierung gelten besondere Anforderungen an die Sanierungsumsetzungen. Deshalb ist ausgeprägtes Fachwissen über teils kaum mehr verwendete Materialien und handwerkliche Techniken sehr wichtig. Durch den Erfahrungsaustausch z.B. über die Erfahrungen mit den Unteren Baurechtsbehörden oder die Lösung detaillierter Fragestellungen unterstützen sich die Teilnehmer der Arbeitsgruppen bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.
Der Bundesverband leitet aus den Empfehlungen des Expertenkreises Vorschläge für die Politik ab und bringt sich somit fachkundig bei Gesetzesänderungen und Förderungen ein.
Die GIH-Arbeitsgruppe Denkmal wird von Eileen Menz geleitet.
Höhepunkt ist die alle zwei Jahre stattfindende Messe Denkmal in Leipzig – in diesem Jahr vom 8. bis zum 10.November. Die GIH-Arbeitsgruppe Denkmal ist dort mit einem Stand vertreten.
Fachbeiträge / Publikationen von Eileen Menz:
Solarwärmenutzung bei Baudenkmälern (2016)