„Statt für Klarheit zu sorgen, wird mit dieser Rolle rückwärts viel Verwirrung gestiftet“, kritisiert Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH. „Bürger, Unternehmen und Energieberatende haben sich auf die aktuellen Regelungen eingestellt. Jetzt drohen ein massiver Attentismus und jahrelange Verzögerungen bei der Wärmewende.“
Der GIH weist darauf hin, dass eine Abschaffung nicht nur wertvolle Zeit verschenkt, sondern auch den europäischen Anforderungen widerspricht. Die Fokussierung auf den Primärenergieverbrauch als Maßstab wäre eine sinnvolle Vereinfachung gewesen – nun droht stattdessen eine zusätzliche Verkomplizierung.
Zudem bremst die Entscheidung eine dringend notwendige Markt- und Investitionsdynamik aus: Der eingebrochene Sanierungsmarkt erholt sich nur langsam und würde dadurch wieder geschwächt. Eine Konjunkturerholung könnte abrupt abgewürgt werden. Der GIH fordert daher eine klare Planbarkeit und Langfristigkeit in der Gesetzgebung und Förderung. Änderungen sollten ausschließlich im Einklang mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) erfolgen, die 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
„Die Wärmewende darf nicht durch politische Kehrtwenden blockiert werden“, betont Bolln. „Statt populistischen Abschaffungstheorien zu folgen, braucht es endlich mehr unaufgeregte Fachlichkeit, um ins Tun zu kommen. Ein klares Bekenntnis zum Gebäudeenergiegesetz ist essenziell, eine gezielte Optimierung im Anlagenbereich kann die Energiewende effektiv voranbringen. Unser Fokus sollte auf praxistauglichen Lösungen liegen, die Planungssicherheit schaffen und den Markt nachhaltig stabilisieren.“