Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Klimapolitik der Bundesregierung gegen das Bundesklimaschutzgesetz verstößt. Dies bedeutet, dass die zuständigen Ministerien nun wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Problemsektoren Verkehr und Gebäude vorlegen müssen.
Klima-Urteil