Im Folgenden möchte die KfW über Anpassungen und Klarstellungen der Förderbedingungen in ihrem Kreditprodukt informieren. Die neuen Förderbedingungen gelten zum einen für Anträge, welche erstmalig ab dem 01.11.2021 bei der KfW gestellt werden und zum anderen für Anträge, die auf Grundlage der bis zum 31.10.2021 geltenden Förderbedingungen abgelehnt wurden und ab dem 01.11.2021 erneut gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Bei rückgesendeten und nach Rücksendung erneut gestellten Anträgen gelten jeweils die zum Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung gültigen Förderbedingungen.
1.1. Förderung von Ressourceneinsparungen und -wechseln
Ab dem 01.11.2021 werden in diesem Förderprodukt zusätzlich zu den bisher geförderten Maßnahmen zur Energieeffizienz ebenfalls Maßnahmen zur Ressourceneffizienz gefördert. Aufgrund dieser Erweiterung des Förderzwecks wird die Bezeichnung des Produkts zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ geändert.
In Modul 4 werden zukünftig Maßnahmen zur Einsparung ausgewählter Materialien gefördert. Diese ausgewählten Materialien bzw. Ressourcen werden in dem neu bereitgestellten „Informationsblatt CO2-Faktoren“ veröffentlicht. Außerdem werden Ressourcenwechsel von einer CO2-intensiven auf eine weniger CO2-intensive Ressource gefördert, sofern beide dieser Ressourcen innerhalb des aktuell gültigen „Informationsblatts CO2-Faktoren“ gelistet sind. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen angepasst.
Weiterführende Informationen zur Antragstellung von Maßnahmen zur Ressourceneffizienz sowie den möglichen Beihilferegimen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Investitionsmehrkosten“ sowie der Anlage zum Merkblatt “ Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen „.
1.2. Attraktivere Förderbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen
Um die Förderbedingungen und die Anreize speziell für kleine und mittlere Unternehmen zu erhöhen, wird der bisherig gültige „CO2-Deckel“ für kleine und mittlere Unternehmen von 700 auf 900 Euro pro eingesparte Tonne CO2 erhöht.
1.3. Erhöhung des maximalen Förderbetrages
Der bisher maximal mögliche Tilgungszuschuss in den Modulen 2, 3 und 4 bei Antragstellung innerhalb des Beihilferegimes „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ wird von 10 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro angehoben.
1.4. Erhöhte Förderquote für Projekte zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung
Projekte zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung können ab dem 01.11.2021 mit einer erhöhten Förderquote gefördert werden. Eine Antragstellung kann in diesen Fällen bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen an das Projekt zukünftig unter dem Artikel 36 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfolgen.
Weiterführende Hinweise zur Förderung von Projekten zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung entnehmen Sie bitte der Anlage zum Merkblatt “ Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen “ sowie dem Informationsblatt „Investitionsmehrkosten“.
1.5. Transformationskonzepte
Im Rahmen des Förderprogramms sollen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität noch stärker unterstützt werden. Hierzu können ab dem 01.11.2021 Transformationskonzepte beim Projektträger des Förderwettbewerbs eingereicht werden. Der Projektträger VDI-VDE-IT übernimmt die Prüfung dieser Anträge sowie bei positivem Prüfergebnis die Ausreichung der Förderung. Die Förderquote für Transformationskonzepte beträgt bis zu 50 % bzw. 60 % (für kleine und mittlere Unternehmen) der förderfähigen Kosten.
Weiterführende Informationen rund um die Förderung von Transformationskonzepten entnehmen Sie bitte dem neu erstellten Informationsblatt „Transformationskonzepte“.
1.6. Anpassung bestehender Dokumente
Die „Technischen Mindestanforderungen“ für die Module 1 – 4 wurden redaktionell umbenannt in „Anlagen zum Merkblatt“ (Module 1 – 4). Die grundlegende Struktur der Dokumente ändert sich nicht. Es wird nach wie vor für jedes Modul des Förderprogramms eine separate „Anlage zum Merkblatt“ unter den bekannten Dokumenten-Bestellnummern bereitgestellt.
Wesentliche Änderungen der Anlagen:
- Modul 1: Klarstellungen und Präzisierungen der bestehenden Förderpraxis
- Modul 2: Weiterführende Erläuterungen zu Biobrennstoffen, Präzisierungen zu Biomasseanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien
- Modul 3: Die Voraussetzung, dass Unternehmen ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben müssen, entfällt
- Modul 4: Klarstellung des Vorhabensbegriffes, weiterführende Informationen zu außerbetrieblichen Abwärmemaßnahmen, weiterführende Hinweise zur Erstellung des ab dem 01.11.2021 zu verwendenden Einsparkonzeptes
- Informationsblatt Investitionsmehrkosten: Hinweise zur Beantragung von außerbetrieblichen Abwärmeprojekten sowie Maßnahmen zur Ressourceneffizienz
1.7. Neue Dokumente „Informationsblatt CO2-Faktoren“, „Informationsblatt Transformationskonzepte“
„Informationsblatt CO2-Faktoren“:
Dieses neu erstellte Dokument enthält sämtliche Energieträger sowie die zugehörigen CO2-Faktoren, welche in diesem Förderprogramm berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden in diesem Dokument sämtliche Ressourcen und deren zugehörige CO2-Faktoren aufgelistet. Das Dokument und die darin enthaltenen Angaben werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in regelmäßigen Abständen überarbeitet und angepasst.
Diesem Dokument können Sie auch die ab dem 01.11.2021 geltenden differenzierten CO2-Faktoren für Strom entnehmen. Ab dem 01.11.2021 wird ein niedrigerer CO2-Faktor für Elektrifizierungsprojekte und ein höherer CO2-Faktor für Stromeinsparprojekte angewendet. Dieses Dokument wird die KfW Ihnen voraussichtlich erst zum 01.11.2021 in finaler Form zur Verfügung stellen können.
„Informationsblatt Transformationskonzepte“:
Dieses neu erstellte Dokument enthält weiterführende Hinweise zur Beantragung einer Förderung für Transformationskonzepte beim Projektträger des Förderwettbewerbs VDI-VDE-IT sowie zum jeweiligen (Mindest-) Inhalt eines Transformationskonzepts.
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