Das Klimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland zu klaren Minderungszielen: minus 65 Prozent Treibhausgasemissionen bis 2030, minus 88 Prozent bis 2040 und Klimaneutralität bis 2045. Mit dem vorgelegten Klimaschutzprogramm erfüllt die Bundesregierung zwar formal ihre Pflicht – inhaltlich bleiben die Maßnahmen jedoch hinter den Anforderungen zurück.

Gerade im Gebäudesektor zeigt sich die Lücke deutlich: Die Emissionen stiegen sogar von 101 auf 103 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2025. Die Klimaziele wurden damit bereits verfehlt.
„Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass wir im Gebäudesektor auf dem falschen Weg sind. Wenn die Emissionen trotz bestehender Förderprogramme weiter steigen, reicht das Maßnahmenpaket schlicht nicht aus. Wir brauchen jetzt wirksame Instrumente, die Effizienzmaßnahmen konsequent anreizen und erneuerbare Heizlösungen voranbringen – sonst werden die Klimaziele erneut verfehlt“, kritisiert Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH.

Positiv ist zwar – laut Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz – die gesicherte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029, diese muss jedoch über 2030 hinaus verlässlich fortgeführt werden. Gleichzeitig bleibt unklar, welchen konkreten Beitrag Förderprogramme wie BEG und BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) im Klimaschutzprogramm zur Emissionsminderung leisten.
Zudem wurden wichtige Ansätze – etwa stärkere Effizienzförderungen oder verbesserte steuerliche Abschreibungen – im aktuellen Programm gestrichen. Auch ordnungsrechtliche Instrumente wie die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) spielen faktisch keine Rolle. Förderprogramme allein werden die Ziele nicht erreichen.

Der GIH sieht im vorliegenden Programm erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordert gezielte, wirksame Maßnahmen im Gebäudesektor. Insbesondere Effizienzmaßnahmen bei den energetisch schlechtesten Gebäuden müssen deutlich gestärkt werden. Gerade hier liegen die größten Einsparpotenziale – zugleich leisten Sanierungen einen wichtigen Beitrag, um Bevölkerung, Unternehmen und Kommunen dauerhaft vor steigenden Energiekosten zu schützen.
Zudem müssen die Biogasquoten im geplanten GMG zügig festgelegt werden und verlässlich bis 2045 ansteigen. Nur mit klaren und frühzeitig kommunizierten Vorgaben können Fehlinvestitionen in fossile Heizsysteme vermieden und Planungssicherheit für alle Akteure geschaffen werden.

Darüber hinaus ist eine konsequente Priorisierung erneuerbarer Heiztechnologien erforderlich. Sie sind nicht nur unverzichtbar für das Erreichen der Klimaziele, sondern stellen langfristig auch die wirtschaftlichste Lösung dar.
Insgesamt gilt: Das GMG muss klar vorgeben, wie die Klimaschutzvorgaben eingehalten werden sollen und Verbraucher:innen wirksam vor dauerhaft hohen Energiekosten geschützt werden können.