Das Paket hat im Kern drei Elemente: Die Befüllung der Gasspeicher wird noch einmal gestärkt, der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung weiter gesenkt sowie Effizienz- und Einsparmaßnahmen erweitert. Für die Gebäudeenergieberatung stehen hierbei diese – nachfolgend aufgeführten – Effizienz- und Einsparmaßnahmen im Mittelpunkt, insbesondere die unter c. genannten Maßnahmen im Wohngebäudebereich.
Effizienz- und Einsparmaßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs
Es ist wichtig, dass der Gasverbrauch auch in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten sinkt. Dazu plant das BMWK in enger Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung zusätzliche Energie- und Effizienzmaßnahmen auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30 EnSiG). Dieses erlaubt es der Bundesregierung, zur Vorsorge auch schon vor dem Krisenfall per Rechtsverordnung Maßnahmen zur Energieeinsparung zu treffen. Ein Teil der Maßnahmen wird auf sechs Monate befristet sein, ein Teil auf zwei Jahre, um auch für den kommenden Winter zu wirken.
a. Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Industrie/Unternehmen
Gasauktionsmodell
Damit es sich für industrielle Gasverbraucher lohnt, Gas einzusparen, haben BMWK, BNetzA und THE für den Gasmarkt ein zusätzliches Regelenergieprodukt entwickelt. Die eingesparten Verbräuche können über die Lieferanten zur Stabilisierung der Netze verwendet werden. THE hat den Akteuren bereits erste Produktparameter vorgestellt. Voraussichtlich ab Ende des Sommers / zu Beginn der Heizsaison 2022 können Anbieter, d.h. die Lieferanten der Industriekunden oder Industriekunden selbst, die Bilanzkreise führen, über eine Regelenergie-Plattform der THE ihre Angebote zur Bereitstellung von Gasmengen einstellen. THE kann die Angebote dann im Fall eines Gasengpasses abrufen. Die günstigsten Angebote erhalten – einer Auktion gleich – den Zuschlag.
Umsetzung von wirtschaftlichen Einsparmaßnahmen im Rahmen von betrieblichen Energie- und Umweltmanagementsystemen
Um die Energieeinsparung in Unternehmen zu verbessern, sollen Firmen, die ein Energie und Umweltmanagementsystem eingeführt haben, solche Energiespar-Maßnahmen umsetzen, die sich innerhalb von zwei Jahren wirtschaftlich rechnen. Betroffen wären hiervon grundsätzlich große Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen, die beispielsweise gesetzliche Privilegien beim Spitzenausgleich im Rahmen der Stromsteuer oder zur Vermeidung von Carbon-Leakage in Anspruch nehmen.
Zudem wird das BMWK mit den Sozialpartnern über weitere Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich sprechen – dies im engen Schulterschluss mit dem Arbeitsministerium.
b. Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen/Bürogebäuden
Heizung aus in Fluren, Foyers oder Treppenhäusern von öffentlichen Gebäuden/Büros
Damit der Energieverbrauch sinkt, ist es sinnvoll, Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, etwa Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume, nicht mehr zu heizen, außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Anforderungen. Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude soll das im Zuge der EnSiG-Verordnungen geregelt werden. Für diese Maßnahme ist eine Laufzeit von sechs Monaten vorgesehen.
c. Energieeffizienzmaßnahmen im Wohngebäudebereich
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Heizungscheck und hydraulischer Abgleich)
Wer seine Heizungen einem Check unterzieht und sie optimiert, kann damit Energie und Geld sparen, indem zum Beispiel die Vorlauftemperaturen gesenkt werden oder die Nachtabsenkung stärker wird. Diesen Heizungscheck sollten möglichst alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gasheizungen vornehmen. Damit das gelingt, wird er künftig vorgegeben – mit ausreichenden Fristen. Über die Umsetzung sind Gespräche mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) angelaufen. In einer gemeinsamen Anstrengung der Gebäudeeigentümer, des Handwerks und der Schornsteinfeger sollen bis zum Ablauf der übernächsten Heizperiode (2023/24) alle Erdgas-Heizungen in Deutschland gecheckt werden. Die Regelung wird auf maximal zwei Jahre angelegt sein.
Nochmal weitere Einsparungen sind möglich über einen sogenannten hydraulischen Abgleich. Dadurch wird das Heizwasser optimal verteilt. Ihn sollen künftig alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung – also in der Regel Mehrfamilienhäuser – machen, wenn sie es nicht schon in den letzten Jahren getan haben. Da es sich hierbei um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt, trägt hierfür der Eigentümer bzw. der Vermieter die Kosten.
Ebenfalls für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung soll der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen verbindlich werden – auch das ist eine Investition, die sich rechnet. Denn ungesteuerte Heizungspumpen wie Heizkreispumpen oder Zirkulationspumpen sind große Energiefresser. Der Austausch von Heizungspumpen refinanziert sich innerhalb der Nutzungsdauer, teilweise mehrfach.
Keine Beheizung von privaten mit Gas beheizten Pools
Künftig soll es unter untersagt werden, dass Hausbesitzer private Pools mit Gas beheizen. Neben hohem Energiebedarf für die Heizung können durch den Wegfall der Beheizung auch Einsparungen bei der Umwälzung und bei Filteranlagen erreicht werden.